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Bürgerservicebüro

Übergeordnete Einheit: Fachbereich 1 - Bürgerservice

Sie finden uns gleich im Eingangsbereich des Rathauses, Zimmer 001.

 

Einführung der Beteiligung des Wohnungsgebers bei der An- und Abmeldung (§§ 19, 23 BMG)

„Alle Wohnungsgeber sind ab dem 1. November 2015 durch das Bundesmeldegesetz verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (z.B. beim Wegzug ins Ausland) ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters

  • Name und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist

  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum

  • die Anschrift der Wohnung

  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte, dazu gehören auch die Wohnungsverwaltungen. Vermietet der Wohnungseigentümer seine Wohnung selbst, ist er der Wohnungsgeber; für Untermieter ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter.

Die teilweise bisher geübte Praxis der Vorlage eines Mietvertrages bei der Anmeldung ersetzt die Wohnungsgeberbescheinigung nicht. Das Formular der Wohnungsgeberbestätigung ist als Download verfügbar: Formular

 

Die Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen können Sie hier herunterladen.

 

Die Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Personalausweisen können Sie hier herunterladen.

 

Die Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen können Sie hier herunterladen.

 

Anschrift: Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Telefon: Telefon (035322) 390
Telefax: Telefax 2271
E-Mail:
Sprechzeiten:
Montag9 - 12:00 Uhr 
Dienstag9 - 12:00 Uhr  und  14 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag9 - 12:00 Uhr  und  14 - 16:00 Uhr
Freitag9 - 12:00 Uhr
jeden 1. Samstag im Monat9 - 11:00 Uhr
  
Öffnungszeiten Standesamt 
Montag9 - 12:00 Uhr
Dienstag9 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag9 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag9 - 12:00 Uhr nur nach Vereinbarung

 

Angebotene Dienstleistungen

Angebotene Formulare

Mitarbeiter

Frau Marion Handta

Sachbearbeiterin Pass-und Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Telefon (035322) 39136

Frau Gabi Ritter

Sachbearbeiterin Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Telefon (035322) 39137

Frau Ramona Tietz

Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung, Zahlungsabwicklung (Stadtkasse)
Zimmer 001 (Erdgeschoss)
Telefon (035322) 39155

Frau Karin Michalzik

Standesbeamtin / Sachbearbeiterin Friedhofsverwaltung
Zimmer: 006 (Erdgeschoss)
Telefon (035322) 39135