Bürgerservicebüro
Gaststättenerlaubnis, Unterrichtungsnachweis
Kurzinformationen
Für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist ein Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) über lebensmittelrechtliche Kenntnisse erforderlich. Von der Gaststättenunterrichtung befreit sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittel-Handwerk verfügen, wie Köche, Restaurant- bzw. Hotelfachleute, Fachgehilfen im Gastgewerbe oder "Lebensmittel-Handwerker" (Bäcker, Metzger, Konditor etc.). Auskünfte über die Möglichkeit der Befreiung aufgrund einer anderen abgeschlossenen gastronomischen Berufsausbildung erhalten Sie bei der IHK.
- Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
- An-, Um- und Abmeldungen
Beschreibung
der Lehrgang 'Sachkundenachweis Gaststättenunterrichtung' beinhaltet:
- Gewerbefreiheit
- Kontrollorgane und Kontrolle
- Lebensmittelrecht
- Preisangabeverordnung
- Küchen- und Schankhygiene
- Qualität von Speisen und Getränke
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Brandenburgischen Gaststättengesetz (Brandenburgische Gaststättengesetzzuständigkeitsverordnung- BbgGastGZV)
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Gebühren
ca. 38 EUR
Ansprechpartner
Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39137
(035322) 39239