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Bürgerservicebüro

Reisepass


Kurzinformationen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Die Beantragung ist bei der Passbehörde der Hauptwohnung möglich. Ein Reisepass wird bis zum 24. Lebensjahr für 6 Jahre und ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 Seiten angeboten.

 

 

  • allgemeine Verwaltungsaufgaben des Einwohnermeldeamtes

  • An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnortes

  • Ausstellen von Bescheinigungen

  • Ausweis- und Passangelegenheiten

  • Führerscheinangelegenheiten

  • Führungszeugnisse

 

 


Beschreibung

Am 01.11.2007 wurde der elektronische Reisepass (ePass) der zweiten Generation eingeführt. Was hat sich geändert?

  • Der Eintrag von Kindern entfällt.

  • Auf Antrag kann bei Vornamensänderung nach Transsexuellengesetz bereits das andere Geschlecht in den Pass eingetragen werden.

  • Die Passnummern für Reisepass, Dienstpass und Diplomatenpass sind ab dem 01.11.2007 alphanumerisch und werden nach dem Zufälligkeitsprinzip erzeugt.

  • Für den Reisepass, den Dienstpass und den Diplomatenpass existiert ein elektronisches Speichermedium, das Lichtbild, Fingerabdrücke, die Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke und die Personendaten enthält.

  • Es existiert keine zentrale Datenbank für die Speicherung der biometrischen Merkmale. Die Fingerabdrücke werden bei Aushändigung des Dokumentes in der Datenbank gelöscht, Lichtbilder werden nur in der Passbehörde gespeichert. Die Passbehörde hat dem Passinhaber auf Verlangen Einsicht in die auf dem Chip gespeicherten Daten zu gewähren.

  • Bei Beantragung des Passes erfolgt die Abnahme des flachen Abdruckes des linken und rechten Zeigefingers bzw. ersatzweise des Daumens, Mittelfingers oder Ringfingers. Die Aufnahme des kleinen Fingers ist nicht zulässig. Die Speicherung entfällt, wenn die Abnahme aus medizinischen Gründen nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

  • Die Antragstellung von Reisepässen für Kinder ist möglich. Bei Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift des Kindes ist zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung des Passes das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

  • Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie bei Zweitpässen gilt eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.

In der Regel darf jeder nur einen Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass besitzen. Die Ausstellung eines zweiten oder weiteren Reisepasses ist nur vertretbar, wenn der Passbewerber ein berechtigtes Interesse schlüssig glaubhaft macht oder nachweist. Der zweite und jeder weitere Pass ist jedoch nur 6 Jahre gültig. Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit dem 01.November 2007 nicht mehr zulässig. Die Verlängerung eines Reisepasses ist nicht möglich, es kann nur ein neues Dokument ausgestellt werden.

Ein Pass kann in begründeten Fällen versagt werden. Bei der Antragstellung dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Der Passinhaber ist verpflichtet, den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses der Passbehörde, in deren Zuständigkeit er meldebehördlich registriert ist, unverzüglich anzuzeigen. Wenn der neue Pass gegen Unterschrift abgeholt wird, ist ein im Besitz befindlicher alter Pass abzugeben. Sie können Ihren alten Pass unter Umständen auch behalten, dazu ist er aber vorzulegen und ungültig zu machen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses wird im automatisierten Verfahren durch eine Mitarbeiterin im Einwohnermeldeamt erstellt und zur Kontrolle und eigenhändigen Unterschrift vorgelegt. Der Antragsteller muss zur Überprüfung seiner Identität und zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich erscheinen.

  • Ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) in Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung lt. Fotomustertafel der Bundesdruckerei

  • Personalausweis, bisheriger Pass (auch wenn ungültig) oder Kinderausweis/-pass; bei Verlust der Ausweisdokumente: Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument sowie Familienstammbuch oder Geburts- bzw. Heiratsurkunde

  • Der Antrag muss persönlich unterschrieben werden.


Fristen

Die Anträge werden zur Herstellung der Dokumente an die Bundesdruckerei weitergeleitet, die Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 - 4 Wochen. Vor Urlaubs- und Ferienzeiten ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen. Ist die Aushändigung eines Reisepasses nicht rechtzeitig zum erstmaligen Gebrauch möglich, ist der Reisepass im Expressverfahren zu beantragen (Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei: höchstens 72 Stunden).

 

Gültigkeit:

  • Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre

  • Reisepass ab 24. Lebensjahr: 10 Jahre

  • vorläufiger Reisepass: 1 Jahr


Gebühren

  • Personen unter 24 Jahren, Standard 37,50 EUR

  • Personen unter 24 Jahren, EXPRESS innerhalb von 3 Werktagen 69,50 EUR

  • Personen unter 24 Jahren, 48 Seiten (Vielreisende) 59,50 EUR

  • Personen unter 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 91,50 EUR

  • Personen über 24 Jahren, Standard 70,00 EUR

  • Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage) 102,00 EUR

  • Personen über 24 Jahren mit 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 EUR

  • Personen über 24 Jahren, EXPRESS (3 Werktage), 48 Seiten (Vielreisende) 124,00 EUR

  • Vorläufiger Reisepass 26,00 EUR

     

  • Ausweis für Binnenschiffer und deren Familienangehörige für die Flussschifffahrt auf der Donau (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) 16 EUR

  • Ausweis, der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) 8 EUR

 

Die Gebühr ist zu verdoppeln

  • wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen wird

  • wenn die Ausstellung auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen wird

 

Gebühren sind nicht zu erheben

  • für die Ausstellung oder Änderung eines amtlichen Passes;

  • für die Ausstellung oder Änderung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder Ausweises, wenn die Ausstellung von Amts wegen erfolgt oder die Änderung von Amts wegen eingetragen wird;

  • für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen Ausweis.

 


Ansprechpartner

Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39136
Telefax (035322) 39239

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239