Bürgerservicebüro
Gewerbeangelegenheiten
Kurzinformationen
Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.
- Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
- An-, Um- und Abmeldungen
Beschreibung
Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.
Rechtsgrundlagen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Jugendschutzgesetz (Jugendschutzzuständigkeitsverordnung- JuSchZV)
- Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) Vom 27. November 2006
- Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft (MWGebO) vom 3. Nov. 2008
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
- bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich
Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.
Ansprechpartner
Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39137
(035322) 39239