Bürgerservicebüro
Personenstandsurkunde
Kurzinformationen
Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.
- Eheschließung
- Namensänderungen
- Beurkundungen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)
- Urkundenbeschaffung
Beschreibung
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Beglaubigte Abschriften: € 8,00
Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ansprechpartner
Frau Stefanie Kunze
Zimmer: 006 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39135
(035322) 39239
Formulare
- Anforderung Urkunden aus dem Eheregister
- Anforderung Urkunden aus dem Geburtenregister
- Anforderung Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Anforderung Urkunden aus dem Sterberegister