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Bürgerservicebüro

Personenstandsurkunde


Kurzinformationen

Dazu gehören Geburtsurkunden, mehrsprachige internationale Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden sowie Sterbeurkunden.
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt.

 

 

  • Eheschließung
  • Namensänderungen
  • Beurkundungen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)
  • Urkundenbeschaffung

 

 


Beschreibung

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gem. § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte – haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Beglaubigte Abschriften: € 8,00 

Alle übrigen Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts- und Sterbeurkunden € 10,00
Weitere Ausfertigungen einer Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

 


Ansprechpartner

Frau Stefanie Kunze
Zimmer: 006 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39135
Telefax (035322) 39239


Formulare

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