Bürgerservicebüro
Personalausweis, Verlust
Kurzinformationen
Der Inhaber eines Personalausweises oder eines vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet,
den Verlust seines Personalausweises unverzüglich der zuständigen Personalausweisbehörde anzuzeigen,
seinen wiederaufgefundenen ungültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben,
seinen wiederaufgefundenen gültigen Personalausweis unverzüglich bei der zuständigen Personalausweisbehörde abzugeben, wenn ihm ein neuer Personalausweis ausgestellt worden ist.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39136
(035322) 39239
Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39137
(035322) 39239