Bürgerservicebüro
Eheschließung, beurkunden
Kurzinformationen
Die Heiratsurkunde beweist nur die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht und welche Familiennamen die Ehegatten führen – dies steht nur in der Abschrift des Familienbuches.
- Eheschließung
- Namensänderungen
- Beurkundungen (Geburt, Ehe, Sterbefälle)
- Urkundenbeschaffung
Rechtsgrundlagen
Gebühren
10,00 EUR
Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr.
Ansprechpartner
Frau Stefanie Kunze
Zimmer: 006 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39135
(035322) 39239
Formulare
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