Bürgerservicebüro
Nebenwohnung
Kurzinformationen
Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als 6 Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von 6 Monaten erfolgen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Sachbereich Pass-und Meldewesen (Einwohnermeldeamt)
- allgemeine Verwaltungsaufgaben des Einwohnermeldeamtes
- An-, Ab- und Ummeldungen des Wohnortes
- Ausstellen von Bescheinigungen
- Ausweis- und Passangelegenheiten
- Führerscheinangelegenheiten
- Führungszeunisse
- Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
- Personalausweis oder Reisepass
Fristen
2 Wochen
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39136
(035322) 39239
Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39137
(035322) 39239