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Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2024

Betroffen sind Geburtsjahrgänge von 1965 bis 1970, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben

 

Anfang kommenden Jahres steht für einige Bürgerinnen und Bürger ein Führerscheinumtausch ins Haus. Betroffen davon sind Personen, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben und in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden. Diese sind verpflichtet, den Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umzutauschen. Bei den zu tauschenden Dokumenten handelt es sich um Führerscheine aus Papier, die in der DDR bzw. der BRD ausgegeben wurden.

Führerscheine, die bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht umgetauscht wurden, sind danach ungültig. Dies gilt auch für Führerscheine, die bereits getauscht werden mussten. 

 

Der Umtausch kann in den Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden oder der Verbandsgemeinde sowie dem Straßenverkehrsamt, Riesaer Straße 17, in Bad Liebenwerda beantragt werden. Hierfür ist der Führerschein vorzulegen. Der Antragsteller muss sich ausweisen können und ein biometrisches Passbild mitbringen. Die Gebühren belaufen sich für den Umtausch auf 25,30 Euro.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bittet das Straßenverkehrsamt darum, bereits jetzt schon den entsprechenden Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen. Termine können unter www.terminland.de/lkee/ vereinbart werden. 

In Doberlug-Kirchhain wenden Sie sich bitte an den Sachbearbeiter des Gewerbeamtes. 

 

 

Text: Torsten Hoffgaard, Pressereferent Landkreis Elbe-Elster

 

 

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