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Fachbereich 1 - Bürgerservice

Widerspruchsverfahren


Kurzinformationen

Gegen Entscheidungen des Amtes steht grundsächlich der Rechtsweg offen, zunächst in Form des Widerspruches beim Amt, das diese Entscheidung getroffen hat. Dieser bewirkt in der Regel die Aufschiebung der Entscheidung bis zur Abhilfe bzw. zum Erlaß des Widerspruchbescheides.


  • Leiter der Sachbereiche Ordnung/Sicherheit und Bürgerbüro
  • allgemeine Verwaltungsaufgaben

Rechtsgrundlagen


Gebühren

Die Bearbeitung ist im Fachdienst Soziale Leistungen gebührenfrei.


Ansprechpartner

Herr Fred Richter
Zimmer: 010 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39130
Telefax (035322) 2271