Fachbereich 1 - Bürgerservice
Widerspruchsverfahren
Kurzinformationen
Gegen Entscheidungen des Amtes steht grundsächlich der Rechtsweg offen, zunächst in Form des Widerspruches beim Amt, das diese Entscheidung getroffen hat. Dieser bewirkt in der Regel die Aufschiebung der Entscheidung bis zur Abhilfe bzw. zum Erlaß des Widerspruchbescheides.
- Leiter der Sachbereiche Ordnung/Sicherheit und Bürgerbüro
- allgemeine Verwaltungsaufgaben
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Bearbeitung ist im Fachdienst Soziale Leistungen gebührenfrei.
Ansprechpartner
Herr Fred Richter
Zimmer: 010 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39130
(035322) 2271