Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
 

Bürgerservicebüro

Personalausweis, ändern


Kurzinformationen

Nach einer Namensänderung durch Heirat muss der Personalausweis der Gemeinde vorgelegt werden, weil dieser infolge einer unzutreffenden Eintragung (falsche Namensgabe) ungültig geworden ist.

Wenn Sie weiterhin einen Personalausweis benötigen, weil Sie Ihre Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen, auf den richtigen Namen ausgestellten Reisepasses erfüllen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

Bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises kann gleichzeitig ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückzugeben ist.


Beschreibung

Jede Person darf nur einen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis besitzen. Der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis ist beim Empfang eines neuen abzugeben. Der Verlust oder auch das Wiederauffinden ist unverzüglich der Meldebehörde anzuzeigen.

Ordnungswidrig handelt,

  • wer sich mit keinem gültigen Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann und

  • wer es in diesem Fall für sich oder als Betreuer oder Sorgeberechtigter unterlässt, einen entsprechenden Antrag zu stellen

  • wer mehr als einen Personalausweis besitzt

Voraussetzungen für die Beantragung:

  • Ablauf der Gültigkeit des Personalausweises.

  • Namensänderung.

  • Verlust des Personalausweises.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Neubeantragung eines Personalausweises

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

    • Geburtsurkunde

    • Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)

  • Vorläufiger Personalausweis

    • Antrag, der vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben ist.

    • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung

    • die Geburtsurkunde

    • bisheriger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass


Fristen

Gültigkeit des Personalausweises:

  • bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre

  • ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis 3 Monate


Gebühren

  • keine Gebühr bei Änderung der Wohnortangabe


Ansprechpartner

Frau Marion Handta
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39136
Telefax (035322) 39239

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239