Fachbereich 1 - Bürgerservice
Schwerbehindertengesetz
Kurzinformationen
- Schwerbehindertenvertretung im Verwaltungsbereich
- Grundsatzangelegenheiten für Menschen mit GdB
Schwerbehindertenvertretung:
Die Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, daß die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs optimal berücksichtigt werden. Die Herausgabe von Informationsmaterial soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.
Rechtsgrundlagen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz- BbgBGG)
- Verordnung über Zuständigkeiten des Landesamtes für Soziales und Versorgung im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Versorgungsverwaltungszuständigkeitsverordnung- VersVwZV)
- Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose (Landespflegegeldgesetz- LPflGG)
- Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
- Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)
Ansprechpartner
Frau Gabriele Bielawny
Zimmer: 007 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
(035322) 39133
(035322) 2271