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Fachbereich 1 - Bürgerservice

Schwerbehindertengesetz


Kurzinformationen

 

 

 

  • Schwerbehindertenvertretung im Verwaltungsbereich
  • Grundsatzangelegenheiten für Menschen mit GdB

 

Schwerbehindertenvertretung:

 

 

 

Die Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, daß die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und bei der Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs optimal berücksichtigt werden. Die Herausgabe von Informationsmaterial soll dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Gabriele Bielawny
Zimmer: 007 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39133
Telefax (035322) 2271