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Bürgerservicebüro

Gaststättenerlaubnis, Unterrichtungsnachweis


Kurzinformationen

Für die Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist ein Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK) über lebensmittelrechtliche Kenntnisse erforderlich. Von der Gaststättenunterrichtung befreit sind Personen, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Gastronomie oder im Lebensmittel-Handwerk verfügen, wie Köche, Restaurant- bzw. Hotelfachleute, Fachgehilfen im Gastgewerbe oder "Lebensmittel-Handwerker" (Bäcker, Metzger, Konditor etc.). Auskünfte über die Möglichkeit der Befreiung aufgrund einer anderen abgeschlossenen gastronomischen Berufsausbildung erhalten Sie bei der IHK.


  • Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
  • An-, Um- und Abmeldungen

Beschreibung

der Lehrgang 'Sachkundenachweis Gaststättenunterrichtung' beinhaltet:

  • Gewerbefreiheit
  • Kontrollorgane und Kontrolle
  • Lebensmittelrecht
  • Preisangabeverordnung
  • Küchen- und Schankhygiene
  • Qualität von Speisen und Getränke

Rechtsgrundlagen


Gebühren

ca. 38 EUR



Ansprechpartner

Frau Gabi Ritter
Zimmer: 001 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39137
Telefax (035322) 39239