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Fachbereich 1 - Bürgerservice

Gleichstellungsbeauftragte


Kurzinformationen


  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Soziales / Aufgaben nach SGB
  • Grundsatzangelegenheiten für Menschen mit GdB

Beschreibung

Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe kann die Kommune Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Frauen in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigen Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Nicole Noack
Zimmer: 007 (Erdgeschoss)
Am Markt 8
Telefon (035322) 39133
Telefax (035322) 2271